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Freitag, 24. Februar 20:00 Uhr

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Satzung:
Satzung des FC Red Bullz


Satzung

S A T Z U N G 

§ 1 Name
Der Fanclub führt den Namen
Fanclub Red Bullz
Der Sitz ist 06128 Halle

§ 2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr/Saison.

§ 3 Fanclubzweck
Der Fanclub bezweckt die Erhaltung und die Förderung
des Vereins MEC Halle 04 e.V. und ihrer Nachwuchsabteilung ESV.
Dabei wird die Vereinbarung als Offizieller Fanclub bei MEC Halle 04 e.V. in vollem Umfang anerkannt.

§ 4 Mitgliedschaft
A)
Mitglied kann grundsätzlich jede Person werden, für Jugendliche die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss ein Erziehungsberechtigter unterzeichnen. Über einen Aufnahmeantrag, der schriftlich einzureichen ist, entscheidet die Mitgliederversammlung. Bei einer Ablehnung des Antrags müssen dem Antragsteller die Gründe hierfür mitgeteilt werden. Ein Antrag soll nur abgelehnt werden, wenn wesentliche Fanclubinteressen entgegenstehen.
B) Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Quartalsabschluss beendet werden. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied ausreichend. Der Vorstand behält sich vor, ein Fanclubmitglied aus dem Fanclub auszuschließen wenn eine Fortführung der Mitgliedschaft den Interessen des Fanclubs zuwider läuft oder das Ansehen des Fanclubs nachhaltig geschädigt wird.
B.1) Der Vorstand, in Abstimmung mit den übrigen Mitgliedern, behält sich vor die Mitgliedschaft aufgrund nicht geleisteter Beitragszahlungen zu beenden. Der Beendigung sind 2 Zahlungserinnerungen vorangegangen mit der Aufforderung die Zahlung zu leisten und dem Angebot, Gründe für die Nichtzahlung, Verzögerung schriftlich oder persönlich vorzubringen. Eine sofortige Zahlung des Jahresbeitrags macht den Ausspruch des Endes der Mitgliedschaft nichtig.

C) Beim Ausscheiden von Mitgliedern wird der Fanclub von den übrigen Mitgliedern fortgesetzt. Das Tragen von Fanclub-Kleidung ist nach dem Ausscheiden, für Veranstaltungen die im Zusammenhang mit den Saale-Bulls und ihren Fans stehen untersagt.
D) Es ist ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von 2,50 € pro Monat zu entrichten zu entrichten. Oder einmalig 25,-€ zu Beginn des Jahres zu zahlen (bis 31.03.d.J.) Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind beitragsfrei.

§ 5 Vorstand
A)
Der Vorstand muss aus Fanclubmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Fanclub aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung.
Der Vorstand besteht aus:
- dem 1.und 2. Vorsitzenden
- Kassenwart
- Protokollführer

B) Sämtliche Vorstandsmitglieder üben Ihre Ämter ohne Vergütung aus.
C) Der Vorstand wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung entlastet.

§ 6 Geschäftsbereich und Wahl des Vorstandes
A)
Der Vorstand vertritt den Fanclub in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten. Die Mitglieder des Vorstandes haben Alleinvertretungsrecht.
B) Jährlich stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung mit Berichterstattung des Vorstands, in diesem Zusammenhang findet die „Entlastung des Vorstandes“ statt. Der Vorstand verbleibt in seinen Ämtern, bis aus den Reihen der Mitglieder ein Wechsel der Personen gewünscht wird, oder ein Vorstandsmitglied aus dem Vorstand ausscheidet. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt.

C) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Fanclub nur mit Beschränkung auf das Fanclubvermögen eingehen. Seine Vollmacht ist insoweit begrenzt.

D) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
E) Die Kassenprüfung erfolgt einmal jährlich durch dazu bestimmte Mitglieder. Die Mitglieder dürfen dem Vorstand nicht angehören. Die Kassenprüfer bestehen aus 2 Mitgliedern. Es ist ein kurzer Bericht anzufertigen und bei der Mittgliederversammlung vorzutragen.



Stand: 11.02.2012 (Änderungen vorbehalten; "lebendes Dokument")


 


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